Die Nutzung sämtlicher mobiler Endgeräte (Smartphones, KI-Brillen, Laptops, iPads etc.) außerhalb des Unterrichts ist nur im Oberstufengebäude zu schulischen Zwecken und nur für die Jahrgänge 10-12 erlaubt. Die Jahrgänge 11 und 12 dürfen zudem ihre Laptops und iPads in Freistunden weiterlesen…
