Information zum BYOD-Konzept
Die Schulkonferenz als höchstes Gremium der Schule, bestehend aus gewählten Vertretern der Eltern-, Schüler-, und Lehrerschaft, hat am 07.09.2021 die Erprobung des „Bring your own device“-Konzepts (BYOD) der Hamburgischen Schulbehörde in der Oberstufe beschlossen. Das BYOD-Projekt soll ermöglichen, dass in allen Kursen der Oberstufe regelmäßig mobile digitale Endgeräte für den Unterricht genutzt werden können. Familien gewähren ihren Kindern die Mitnahme vorhandener privater Geräte in die Schule bzw. schaffen solche Geräte zu diesem Zweck an. Durch die ständige Verfügbarkeit der Geräte kann im Fachunterricht jederzeit auf digitale Werkzeuge zurückgegriffen und die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Für bedürftige Familien stellt die Schule schulische Geräte zur Verfügung. Die Entscheidung, wann, wie und zu welchem Zweck digitale Geräte im Unterricht sinnvoll genutzt oder eben auch nicht genutzt werden, obliegt den Lehrkräften auf der Grundlage der Vorgaben der Bildungspläne.
Ab dem Schuljahr 2024/25 wird BYOD für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 7. Jahrgang eingeführt, um den umfassenden Anforderungen der neuen Bildungspläne an den Erwerb von digitalen Kompetenzen Rechnung zu tragen, die den Einsatz digitaler Endgeräte erfordern.
Das heißt, private mobile Geräte werden für den Unterricht mitgebracht. Wer kein Gerät finanzieren kann, bekommt Unterstützung von der Schule.
Im kommenden Schuljahr 2025/26 wird zudem im Pilotjahrgang 7 erstmalig eine schulische Verwaltung privat finanzierter iPads durch Relution angeboten.
Weitere Informationen hierzu finden sich unter „technische Aspekte und Support“
Auszüge aus den neuen Bildungsplänen„Die Vermittlung digitaler Kompetenzen (…) ist Aufgabe aller Fächer …“(A-Teil)
„Der Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge (…) ist integraler Bestandteil von Lehr- und Lernprozessen.“(A-Teil)
„Digitale Medien und Werkzeuge sind selbstverständlich sowohl Unterrichtsmedien wie Unterrichtsgegenstände.“ (BP Deutsch Sek I)
„Die leichte Verfügbarkeit von Computern für den Mathematikunterricht ist dabei von entscheidender Bedeutung; jedem Schüler und jeder Schülerin sollte daher regelmäßig ein Computer zur Verfügung stehen.“ (BP Mathematik Sek I)
Klassenarbeiten sowie entsprechende Leistungen mit digitalen Anteilen:
„In jeder Jahrgangsstufe sollen mindestens vier Leistungsnachweise dieses Formats verlangt werden, …“ (C-Teil Sek I)
Es gibt aus rechtlichen Gründen keine Festlegung auf bestimmte Gerätetypen, Betriebssysteme oder Hersteller.
Es gibt auch keine Vorgaben, ob die Geräte Laptops mit Stiftfunktion oder Tablets sein sollen. Smartphones sind nicht ausreichend.
Für eine sinnvolle Einsetzbarkeit müssen alle Geräte die folgenden Anforderungen erfüllen:
- lange Akkulaufzeit (ein Schultag)
- Hardware-Tastatur
- WLAN-fähig
- Bildschirmgröße ab 10 Zoll aufwärts
- ausreichend Speicherkapazität zur Nutzung von Lern-Apps und Office-Anwendungen
- Ausstattung mit Standard-Software (Browser, Office-Programme), z.B. Libre Office oder Programmen der Anbieter Apple oder Microsoft und eine Notizen-App für handschriftliche Notizen.
- Weitere Apps, die installiert werden sollten: IServ, Untis Mobile, ANTON, BiBox, Cornelsen Lernen, Klett Lernen, Geogebra Classic, bettermarks sowie auf Empfehlung der Schulbehörde für Klassenarbeiten mit digitalen Anteilen möglichst der safe exam browser (Achtung, aktuell ist der safe exam browser nicht für Android-Betriebssysteme verfügbar)
- Schutzhülle/Schutztasche
- Stift
Aufgrund unserer vorausgehenden Erfahrungen mit BYOD im Unterricht möchten wir ausdrücklich auf die Notwendigkeit hinweisen, ein Gerät mit Stift zu verwenden.
Vorschläge für sinnvolle Einstellungen der Geräte zur schulischen Nutzung
- möglichst: Beschränkung der Nutzung für schulische Zwecke, Möglichkeiten zur Ablenkung vermeiden
- kein Mobilfunkdatendienst
- zeitliche Nutzung der Geräte beschränken, inhaltliche Einschränkungen auf dem Gerät festlegen (z.B. Spiele, Social Media)
- keine Privacy-Screen-Folien
- nur Gerätehüllen verwenden, die sich auch flach hinlegen lassen
Die Schule kann keine Lizenzen für kostenpflichtige Software zur Verfügung stellen.
Das Gymnasium Grootmoor ist bei Microsoft Office 365 Education registriert. Nach einer Registrierung mit der schulischen Emailadresse können gewisse Office-App-Funktionen kostenlos online genutzt werden. Hier kann man sich registrieren: https://www.microsoft.com/de-de/education/products/office
Verantwortlich für die technische Einsatzbereitschaft der Geräte (Gerät funktionsfähig, Akku voll, Speicherplatz vorhanden, Software aktuell, WLAN-Zugang mit den schulischen Zugangsdaten eingerichtet) sind die Schülerinnen und Schüler. Das gilt ebenfalls für den Geräteschutz (Schutzhülle). Bei Unterricht in Fachräumen können Schülerinnen und Schüler vorhandene elektrische Anschlüsse u.U. zum Laden von Geräten nutzen. Weitere Ladestationen / geordnete Ablagemöglichkeiten werden ggf. nach Bedarf und Möglichkeit von der Schule eingerichtet.
Lehrkräfte werden im Unterricht keinen technischen Support zu BYOD-Geräten bzw. der verwendeten Software leisten können.
Ab dem Schuljahr 2025/26 können wir als Schule dennoch einen Service für all diejenigen anbieten, die ein iPad als BYOD-Gerät nutzen: Das BYOD-iPad kann von uns in eine Verwaltungseinheit (MdM mit Relution) eingebunden werden, so dass zur Schulzeit ein spezielles Schulprofil auf dem iPad aktiviert ist.
Dieses schränkt die Nutzung auf schulische Belange ein. Außerdem ist es dadurch möglich, den Lehrkräften Zugriff auf die Geräte zu ermöglichen. Außerhalb der Schulzeit ist das Gerät zur privaten Nutzung freigegeben, so als wäre das Geräte nicht im System eingebunden – also auch ohne Zugriffsmöglichkeiten der Schule. Zunächst wird dieser Service nur für den kommenden Jahrgang 7 im Schuljahr 2025/26 angeboten. Hier gibt es noch weitere Informationen zu Relution für elternfinanzierte iPads in der Schule.
FAQs zum Pilotprojekt: BYOD mit Relution-Schulprofil
- Welche Apps werden im Schulprofil enthalten sein? Die App-Zusammenstellungen wird ähnlich wie die auf den Schulgeräten sein: Notability, Goodnotes, Bettermarks, IServ, Untis Mobile, ANTON, BiBox, Cornelsen Lernen, Klett Lernen, Geogebra Classic, Apple Office Apps, Microsoft Office Apps (Das Gymnasium Grootmoor ist bei Microsoft Office 365 Education registriert. Nach einer Registrierung mit der schulischen Emailadresse können gewisse Office-App-Funktionen kostenlos online genutzt werden. Hier kann man sich registrieren: https://www.microsoft.com/de-de/education/products/office) Wünsche von Schülerinnen und Schülern für weitere Apps können an Frau Sassen geschickt werden.
- Wie kann eine Datensicherung im Vorfeld vorgenommen werden? Anleitungen sind hier zu finden:
Versicherungen für Schadensfälle an privaten Geräten kann die Schule nicht übernehmen. Familien können im Einzelfall prüfen, ob eine private Versicherung für ein mobiles Endgerät für sie in Frage kommt. Versicherte Astra-Direct-Schließfächer sind in verschiedenen Gebäudebereichen vorhanden und können über Astra-Direct direkt gemietet werden.
Familien, die ihr Kind nicht mit einem eigenen Gerät ausstatten können, erhalten über Frau Sassen ein Leihgerät von der Schule. Diese Leihgeräte sind ausschließlich für schulische Zwecke bestimmt; eine private Verwendung ist nicht gestattet. Die Geräte werden von der Schule mit Software ausgerüstet. Die Installationen eigener Applikationen ist nicht vorgesehen und nicht gestattet. Die Geräte werden vom schulischen IT-Support regelmäßig eingesammelt und gewartet bzw. aktualisiert.
Im Zuge der Umsetzung des BYOD-Projekts wurden die Schulregeln überarbeitet. Wesentliche Aspekte sind:
- Nutzung von mobilen digitalen Endgeräten nur mit Einverständnis der Lehrkraft
- Wahrung von Persönlichkeitsrechten
- Verbot von Bild- und Tonaufzeichnungen außer zu unterrichtlichen Zwecken und nach Erlaubnis durch die Lehrkraft