Bring Your Own Device

Information zum BYOD-Konzept

Die Schulkonferenz als höchstes Gremium der Schule, bestehend aus gewählten Vertretern der Eltern-, Schüler-, und Lehrerschaft, hat am 07.09.2021 die Erprobung des „Bring your own device“-Konzepts (BYOD) der Hamburgischen Schulbehörde in der Oberstufe beschlossen. Das BYOD-Projekt soll ermöglichen, dass in allen Kursen der Oberstufe regelmäßig mobile digitale Endgeräte für den Unterricht genutzt werden können. Familien gewähren ihren Kindern die Mitnahme vorhandener privater Geräte in die Schule bzw. schaffen solche Geräte zu diesem Zweck an. Durch die ständige Verfügbarkeit der Geräte kann im Fachunterricht jederzeit auf digitale Werkzeuge zurückgegriffen und die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Über den Einsatz der Geräte im Unterricht entscheidet die jeweilige Lehrkraft.

Ab dem Schuljahr 2024/25 wird BYOD für alle Schülerinnen und Schüler ab dem  7. Jahrgang eingeführt. Das heißt, private mobile Geräte werden für den Unterricht verpflichtend mitgebracht. Das Schuljahr 2023/24 wird als  „Überbrückungsjahr“ zum Übergang zur Information und Vorbereitung genutzt.

Damit wird das bestehende BYOD-Konzept für die Oberstufe auf die Jahrgänge 7 bis 10 ausgeweitet, um den umfassenden Anforderungen der neuen Bildungspläne an den Erwerb von digitalen Kompetenzen Rechnung zu tragen, die den Einsatz digitaler Endgeräte erfordern.

Auszüge aus den neuen Bildungsplänen

„Die Vermittlung digitaler Kompetenzen (…) ist Aufgabe aller Fächer …“(A-Teil)

„Der Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge (…) ist integraler Bestandteil von Lehr- und Lernprozessen.“(A-Teil)

„Digitale Medien und Werkzeuge sind selbstverständlich sowohl Unterrichtsmedien wie Unterrichtsgegenstände.“ (BP Deutsch Sek I)

„Die leichte Verfügbarkeit von Computern für den Mathematikunterricht ist dabei von entscheidender Bedeutung; jedem Schüler und jeder Schülerin sollte daher regelmäßig ein Computer zur Verfügung stehen.“ (BP Mathematik Sek I)

Klassenarbeiten sowie entsprechende Leistungen mit digitalen Anteilen:
„In jeder Jahrgangsstufe sollen mindestens vier Leistungsnachweise dieses Formats verlangt werden, …“ (C-Teil Sek I)

Hinweise zu Geräteanforderungen

Bei einem BYOD-Konzept gibt es keine Festlegung auf bestimmte Gerätetypen, Betriebssysteme oder Hersteller. Auch verbindliche Vorgaben, ob die Geräte Laptops oder Tablets sein sollen, gibt die Schule nicht aus. Smartphones sind nicht ausreichend.

Für eine sinnvolle Einsetzbarkeit müssen alle Geräte die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • lange Akkulaufzeit (ein Schultag)
  • Hardware-Tastatur
  • WLAN-fähig
  • Bildschirmgröße ab 10 Zoll aufwärts
  • ausreichend Speicherkapazität zur Nutzung von Lern-Apps und Office-Anwendungen
  • Ausstattung mit Standard-Software (Browser, Office-Programme), z.B. Libre Office oder Programmen der Anbieter Apple oder Microsoft.
  • Schutzhülle/Schutztasche
  • Stift

Aufgrund unserer vorausgehenden Erfahrungen mit BYOD im Unterricht möchten wir ausdrücklich auf die Notwendigkeit hinweisen, ein Gerät mit Stift anzuschaffen.

Der Schule ist es ausdrücklich nicht gestattet, Kaufempfehlungen abzugeben.

Technischer Hinweis: Es treten technische Probleme bei einigen Android-Geräten auf, die sich nicht mit dem WLAN hamburg-schule verbinden können. Dataport arbeitet an einer Behebung dieses Problems. Es ist nicht bekannt, wann das Problem behoben sein wird.

Technische Aspekte und Support

Verantwortlich für die technische Einsatzbereitschaft der Geräte (Gerät funktionsfähig, Akku voll, Speicherplatz vorhanden, Software aktuell, WLAN-Zugang mit den schulischen Zugangsdaten eingerichtet) sind die Schülerinnen und Schüler. Das gilt ebenfalls für den Geräteschutz (Schutzhülle).

Lehrkräfte werden im Unterricht keinen technischen Support zu BYOD-Geräten bzw. der verwendeten Software leisten können.

Bei Unterricht in Fachräumen können Schülerinnen und Schüler vorhandene elektrische Anschlüsse u.U. zum Laden von Geräten nutzen. Weitere Ladestationen / geordnete Ablagemöglichkeiten werden ggf. nach Bedarf und Möglichkeit von der Schule eingerichtet.

Versicherungen

Versicherungen für Schadensfälle an privaten Geräten kann die Schule nicht übernehmen. Familien können im Einzelfall prüfen, ob eine private Versicherung für ein mobiles Endgerät für sie in Frage kommt. Versicherte Astra-Direct-Schließfächer mit Lademöglichkeit sind aktuell nur im H-Gebäude vorhanden und können über Astra-Direct direkt gemietet werden.

Leihgeräte

Familien, die ihr Kind aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit einem eigenen Gerät ausstatten können, erhalten über Frau Sassen ein Leihgerät von der Schule.  Diese Leihgeräte sind ausschließlich für schulische Zwecke bestimmt; eine private Verwendung ist nicht gestattet. Die Geräte werden von der Schule mit Software ausgerüstet. Die Installationen eigener Applikationen ist nicht vorgesehen und nicht gestattet. Die Geräte werden vom schulischen IT-Support regelmäßig eingesammelt und gewartet bzw. aktualisiert.

Schulregeln, Nutzungsbedingungen, Datenschutz

Im Zuge der Umsetzung des BYOD-Projekts wurden die Schulregeln überarbeitet. Wesentliche Aspekte sind:

  • Nutzung von mobilen digitalen Endgeräten nur mit Einverständnis der Lehrkraft
  • Wahrung von Persönlichkeitsrechten
  • Verbot von Bild- und Tonaufzeichnungen außer zu unterrichtlichen Zwecken und nach Erlaubnis durch die Lehrkraft