Information zum BYOD-Konzept
Ab dem Schuljahr 2024/25 wird BYOD für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 7. Jahrgang eingeführt, um den umfassenden Anforderungen der neuen Bildungspläne an den Erwerb von digitalen Kompetenzen Rechnung zu tragen, die den Einsatz digitaler Endgeräte erfordern.
Durch die ständige Verfügbarkeit der Geräte kann im Fachunterricht jederzeit auf digitale Werkzeuge zurückgegriffen und die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler gefördert werden.
Die Entscheidung, wann, wie und zu welchem Zweck digitale Geräte im Unterricht sinnvoll genutzt oder eben auch nicht genutzt werden, obliegt den Lehrkräften auf der Grundlage der Vorgaben der Bildungspläne.
Das heißt, private mobile Geräte werden für den Unterricht mitgebracht. (Wer kein Gerät finanzieren kann, bekommt Unterstützung von der Schule.)
In diesem Zusammenhang wird die schulische Verwaltung privat finanzierter iPads durch Relution eingesetzt. Die iPads werden dann schulisch administriert und erhalten darüber auch alle für die Schule benötigten Apps. In der Schule können die Geräte dann von den Lehrkräften im Unterricht sinnvoll gesteuert werden. Zu Hause sind die Geräte normal privat nutzbar.
Weitere Informationen hierzu finden sich unter „technische Aspekte und Support“
Auszüge aus den neuen Bildungsplänen„Die Vermittlung digitaler Kompetenzen (…) ist Aufgabe aller Fächer …“(A-Teil)
„Der Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge (…) ist integraler Bestandteil von Lehr- und Lernprozessen.“(A-Teil)
„Digitale Medien und Werkzeuge sind selbstverständlich sowohl Unterrichtsmedien wie Unterrichtsgegenstände.“ (BP Deutsch Sek I)
„Die leichte Verfügbarkeit von Computern für den Mathematikunterricht ist dabei von entscheidender Bedeutung; jedem Schüler und jeder Schülerin sollte daher regelmäßig ein Computer zur Verfügung stehen.“ (BP Mathematik Sek I)
Klassenarbeiten sowie entsprechende Leistungen mit digitalen Anteilen:
„In jeder Jahrgangsstufe sollen mindestens vier Leistungsnachweise dieses Formats verlangt werden, …“ (C-Teil Sek I)
Es gibt technische Rahmenbedingungen, damit die Geräte in der Schule auch sinnvoll eingesetzt werden können.
Ab 2026 werden von der Schulbehörde für Lehrkräfte ausschließlich iPads als dienstliche Geräte zur Verfügung gestellt, da sich diese für den Unterricht gut bewährt hätten. Ebenso arbeiten wir in den Jahrgängen 5 und 6 mit schulisch bereitgestellten und gemangten iPads.
Für eine sinnvolle Einsetzbarkeit müssen alle Geräte die folgenden Anforderungen erfüllen:
- lange Akkulaufzeit (ein Schultag)
- Hardware-Tastatur
- WLAN-fähig
- Bildschirmgröße ab 10 Zoll aufwärts
- Schutzhülle/Schutztasche
- Stift
- ausreichend Speicherkapazität zur Nutzung von Lern-Apps und Office-Anwendungen
- Ausstattung mit Standard-Software (Browser, Office-Programme), z.B. Libre Office oder Programmen der Anbieter Apple oder Microsoft und eine Notizen-App für handschriftliche Notizen.
- Beschränkung der Nutzung für schulische Zwecke, Möglichkeiten zur Ablenkung vermeiden
- kein Mobilfunkdatendienst
- keine Privacy-Screen-Folien
- nur Gerätehüllen verwenden, die sich auch flach hinlegen lassen
- Weitere Apps, die benötigt werden: IServ, Untis Mobile, ANTON, BiBox, Cornelsen Lernen, Klett Lernen, Geogebra Classic, bettermarks
- Ebenso wird der safe exam browser benötigt (Empfehlung der Schulbehörde für Klassenarbeiten mit digitalen Anteilen), ACHTUNG! Dieser ist NICHT für Android-Betriebssysteme vorhanden, es werden nur die folgenden Betriebssysteme unterstützt: Windows, maOS, iOS / iPadOS für iPad
- Seit letztem Schuljahr wird an der Schule Relution eingesetzt. Elternfinanzierte iPads werden schulisch administriert und erhalten auf diesem Wege alle notwendigen Apps.
(Das Gymnasium Grootmoor ist bei Microsoft Office 365 Education registriert. Nach einer Registrierung mit der schulischen Emailadresse können gewisse Office-App-Funktionen kostenlos online genutzt werden. Hier kann man sich registrieren: https://www.microsoft.com/de-de/education/products/office)
Verantwortlich für die technische Einsatzbereitschaft der Geräte (Gerät funktionsfähig, Akku voll, Speicherplatz vorhanden, Software aktuell, WLAN-Zugang mit den schulischen Zugangsdaten eingerichtet) sind die Schülerinnen und Schüler. Das gilt ebenfalls für den Geräteschutz (Schutzhülle). Bei Unterricht in Fachräumen können Schülerinnen und Schüler vorhandene elektrische Anschlüsse u.U. zum Laden von Geräten nutzen. Weitere Ladestationen / geordnete Ablagemöglichkeiten werden ggf. nach Bedarf und Möglichkeit von der Schule eingerichtet.
Lehrkräfte werden im Unterricht keinen technischen Support zu BYOD-Geräten bzw. der verwendeten Software leisten können.
Ab dem Schuljahr 2025/26 aufwachsend wird Relution an der Schule genutzt: Das BYOD-iPad wird in eine Verwaltungseinheit (MdM mit Relution) eingebunden, so dass in der Schule ein spezielles Schulprofil auf dem iPad aktiviert ist.
Dieses schränkt die Nutzung auf verstärkt auf schulische Belange ein.
Noch wichtiger ist jedoch, dass es dadurch möglich ist, den Lehrkräften während des Unterrichts Zugriff auf die Geräte zu ermöglichen und zielgenau nur bestimmte Apps oder Webseiten freizugeben oder zu sperren. Ist der Unterricht dann vorbei, ist wieder das normale Schulprofil aktiv. Außerhalb der Schulzeit ist das Gerät zur privaten Nutzung freigegeben, so als wäre das Geräte nicht im System eingebunden – also auch ohne Zugriffsmöglichkeiten der Schule.
Hier gibt es noch weitere Informationen zu Relution für elternfinanzierte iPads in der Schule.
FAQs zu Relution
- Welche Apps werden im Schulprofil enthalten sein? Die App-Zusammenstellungen wird ähnlich wie die auf den Schulgeräten sein: Notability, Goodnotes, Bettermarks, IServ, Untis Mobile, ANTON, BiBox, Cornelsen Lernen, Klett Lernen, Geogebra Classic, Apple Office Apps, Microsoft Office Apps (Das Gymnasium Grootmoor ist bei Microsoft Office 365 Education registriert. Nach einer Registrierung mit der schulischen Emailadresse können gewisse Office-App-Funktionen kostenlos online genutzt werden. Hier kann man sich registrieren: https://www.microsoft.com/de-de/education/products/office) Wünsche von Schülerinnen und Schülern für weitere Apps können an Frau Sassen geschickt werden.
- Wie kann eine Datensicherung im Vorfeld vorgenommen werden? Anleitungen sind hier zu finden:
- Wie kann Relution von dem Gerät wieder entfernt werden? Falls das Gerät aus der schulischen Administration entfernt werden soll (beispielsweise bei Verlassen der Schule), kontaktieren Sie bitte Herrn Flemig:
Versicherungen für Schadensfälle an privaten Geräten kann die Schule nicht übernehmen. Familien können im Einzelfall prüfen, ob eine private Versicherung für ein mobiles Endgerät für sie in Frage kommt. Versicherte Astra-Direct-Schließfächer sind in verschiedenen Gebäudebereichen vorhanden und können über Astra-Direct direkt gemietet werden. Falls erwogen wird, ein neues Gerät anzuschaffen, hat die Schule bei der Gesellschaft für digitale Bildung ein Portal eröffnet. Nachdem man sich registriert hat, können verschiedene iPad-Pakete gekauft werden, die auch dreijährige Versicherungen enthalten. Die Geräte sind dann bereits vorbereitend in in die schulische Administration eingebunden.
Hier der Link: Converge-Verkaufsportal Gesellschaft für digitale Bildung
Familien, die ihr Kind nicht mit einem eigenen Gerät ausstatten können, erhalten über Frau Sassen ein Leihgerät von der Schule. Diese Leihgeräte sind ausschließlich für schulische Zwecke bestimmt; eine private Verwendung ist nicht gestattet. Die Geräte werden von der Schule mit Software ausgerüstet. Die Installationen eigener Applikationen ist nicht vorgesehen und nicht gestattet. Die Geräte werden vom schulischen IT-Support regelmäßig eingesammelt und gewartet bzw. aktualisiert.
Im Zuge der Umsetzung des BYOD-Projekts wurden die Schulregeln überarbeitet. Wesentliche Aspekte sind:
- Nutzung von mobilen digitalen Endgeräten nur mit Einverständnis der Lehrkraft
- Wahrung von Persönlichkeitsrechten
- Verbot von Bild- und Tonaufzeichnungen außer zu unterrichtlichen Zwecken und nach Erlaubnis durch die Lehrkraft
