Abwesenheitsmeldung

Sollte Ihr Kind erkrankt sein oder kann aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, müssen Sie es am Vormittag im Sekretariat als abwesend melden. Dazu rufen Sie bitte entweder folgende Telefonnummer 040 / 428 93 52 – 22 an und sprechen den Namen und die Klasse Ihres Kindes auf den Anrufbeantworter oder Sie nutzen dieses Formular.

In jedem Fall muss eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten nachgereicht werden. Der Entschuldigungszettel für Jg. 10 und die Oberstufe kann hier heruntergeladen werden.

    Durch das Absenden des Formulars akzeptieren Sie die Hinweise zum Datenschutz und stimmen einer Verarbeitung Ihrer Daten zu.

    Entschuldigungsverfahren für Klasse 10 die Oberstufe

    Versäumen einer Klausur oder gleichwertigen Leistung:

    1. Wenn ihr eine Klausur oder gleichwertige Leistung (Präsentationsleistung, Klausurersatzleistung und große praktische Arbeit usw. mit fester Terminierung) aus krankheitsbedingten Gründen nicht mitschreiben oder halten könnt, gilt: Meldet euch bis 8:30 Uhr des entsprechenden Tages im Sekretariat telefonisch ab (Tel.: 428 9352 22). Nennt dem Sekretariat den Namen der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers verbunden mit der Information, dass ihr eine Klausur oder Präsentation hättet, und den Namen eurer Tutorin bzw. eures Tutors.
    2. Es gilt eine Atestpflicht, d. h.: In der unmitelbar auf eure Gesundung folgenden Stunde des Faches, in dem ihr die Klausur oder gleichwertige Leistung versäumt habt, legt ihr dem entsprechenden Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin ein ärztliches Atest/Krankschreibung bzw. eine Arztbesuchsbescheinigung in Verbindung mit einem handschriftlich unterschriebenen Schreiben eines Sorgeberechtigten (keine Mail!), in denen dieser ausdrücklich um die Entschuldigung des Fehlens während einer Klausur bzw. einer Präsentationsleistung oder eines Referates bitet.

    Wenn ihr diese beiden Punkte nicht einhaltet, verliert ihr das Anrecht, die versäumte Klausur nachschreiben zu dürfen – sie wird dann mit 0 Punkten, also einer ungenügenden Note, bewertet. Das gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.

    Versäumnis einer „normalen“ Unterrichtsstunde aus krankheitsbedingten Gründen:

    1. Abmeldung im Sekretariat bis 8:30 Uhr unter Angabe des Namens eurer Tutorin oder eures Tutors (telefonisch: 428 9352 22, per Mail an oder via Homepage-Krankmeldungsformular).
    2. Der Entschuldigungszetel ist vollständig ausgefüllt innerhalb von fünf Tagen nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs zunächst der Tutorin bzw. dem Tutor vorzulegen. Er oder sie unterschreibt diesen Bogen und streicht die leeren Zeilen durch.
    3. Innerhalb von drei Wochen ist der von der Tutorin bzw. dem Tutor abgezeichnete Entschuldigungsbogen den Kurslehrerinnen und Kurs-lehrern zum Abzeichnen vorzulegen und wieder dem Tutor bzw. der Tutorin zurückzugeben. Es werden nur Stunden entschuldigt, die innerhalb von drei Wochen nach Ende der Erkrankung entschuldigt worden sind.