Schulverein

Der Schulverein wurde im November 1970, also noch im Gründungsjahr der Schule, von den Eltern gegründet. Gemäß der Satzung dient der Verein „ausschließlich und unmittelbar der Erziehung der Schuljugend am Gymnasium Grootmoor“. Neuzeitlicher ausgedrückt ist der Verein dazu da, die Schule zu unterstützen und das Beste für unsere Kinder zu erreichen.

Der Schulverein des Gymnasium Grootmoor ist ein eingetragener Verein mit dem Namen „Verein der Freunde des Gymnasiums Grootmoor e.V.“

 

Aktuelles

Januar 2020

An unserer Schule werden mittlerweile jeden Tag ca. 350 Schülerinnen und Schüler mit einem Mittagessen versorgt, Tendenz steigend.
Nach längerer Vorlaufzeit soll nun durch den Neubau einer Mensa auf dem Schulgelände die beengte Raumsituation während der Mittagspause entlastet und die neuen Hygienevorschriften adressiert werden. Der Schulverein unterstützt aktiv das Vorhaben, die neue Mensa nicht nur als Speisesaal sondern als multi-funktionalen Eventraum zu gestalten. Dieses wird zusätzlich ca. €150-200.000 kosten, die vom Schulverein mit Genehmigung der Schulbehörde getragen werden sollen und die mithilfe des SV und Spendern für folgendes eingesetzt werden sollen:

  • eine Lehrküche soll entstehen, in der gesundheitsbewusste Ernährung im Fokus steht und erlernt werden kann.
  • eine zusätzliche Nutzbarkeit der Mensa mit einer Bühne soll realisiert werden, die den zahlreichen AGs, Musik-Ensembles und Theatergruppen der Schule ein alternatives Forum geben soll.

Unterstützen auch Sie unser Vorhaben und werden Sie Spender:

Verein der Freunde des Gymnasiums Grootmoor e.V.
IBAN: DE63 2005 0550 1066 2115 49
BIC: HASPDEHHXXX
Verwendungszweck: Mensa

Alle Spenden sind steuerlich abzugsfähig! Eine Spendenbescheinigung kann auf Nachfrage ausgestellt werden.

2018 „Skøn Skole“ oder „Wie zwei Klassen in einer Woche ein ganzes Schulgebäude renovierten“

Wir schreiben den 27. August 2018. Die zwei Philosophie -PGW-Profile des Gymnasiums Grootmoor sitzen versammelt im nun brechend vollen Klassenraum. Es ist Besuch aus Dänemark da: Anne Hopmann ist Architektin und die Präsidentin des dänischen Projekts „Skøn Skole“. Die Idee hinter dem Projekt ist simpel, und doch genial.

Frau Hopmann möchte einzelne Schulen verschönern, jedoch nicht mit einem großen Team an Handwerkern, sondern ganz alleine mit den Schülern selbst. Und hierbei geht es nicht nur ums Streichen und Handwerkeln, auch die Ideenfindung, das Ausrechnen der Maße und das Einkaufen der Materialien, all das ist Aufgabe der Schüler. Glücklicherweise helfen noch Frau Hopmann, die Lehrer der Kurse und ein paar zusätzliche freiwillige Lehrer und Eltern mit. Und so arbeiten alle zusammen um das Oberstufengebäude nach den Ideen der Schüler neu zu gestalten. Die einzelnen Ideen sollen natürlich alle auch die Werte der Schule präsentieren. So wird zum Beispiel eine Weltkarte an die Wand gemalt, um die vielen internationalen Kontakte des Gymnasiums Grootmoor abzubilden und die Eingänge werden mit zum Thema Umwelt passenden Kunstwerken verziert. Große Ziele für nur 4 ½ Tage, doch die Schüler geben alles um diese zu erreichen. Freiwillige bleiben sogar noch Stunden nach offiziellem Schulschluss in der Schule und malen, hämmern und zeichnen weiter, damit am Ende auch wirklich alles fertig wird. Dieser Spaß und dieser Ehrgeiz an dem Projekt sorgen nicht nur für eine entspannte Arbeitsatmosphäre und für deutliche Fortschritte im Stundentakt, sondern auch für viele neue Erkenntnisse und Erfahrungen bei den Schülern. „Skøn skole“ ist damit ein voller Erfolg bei den Schülern und beweist sich hiermit auch in Deutschland als interessantes und tolles Projekt. Bisher findet besagtes Projekt noch vor allem im Heimatland Dänemark statt, doch mit diesem positiven Feedback könnte es nun vielleicht auch deutschlandweit ausgebaut werden. Hoffen wir, dass das klappt und wir bald noch weitere Schulen sehen, welche mit Hilfe von „Skøn skole“ verschönert wurden.

Film von Schülern: https://youtu.be/05IquMODgZI

Film zum Projekt: https://youtu.be/tUep2g6DYKk

Fotogalerie:   https://photos.app.goo.gl/ietBiiddTc1VtVeaA

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Zweck des Vereins

Der Schulverein des Gymnasium Grootmoor ist ein eingetragener Verein mit dem Namen „Verein der Freunde des Gymnasiums Grootmoor e.V.“

Der Schulverein wurde im November 1970 im Gründungsjahr unserer Schule von den Eltern gegründet. Gemäß der Satzung dient der Verein „ausschließlich und unmittelbar der Erziehung der Schuljugend am Gymnasium Grootmoor“. Neuzeitlicher ausgedrückt ist der Verein dazu da, die Schule zu unterstützen, wo die staatlichen Mittelzuweisungen nicht ausreichen.

Der Schulverein unterstützt die Schule im Wesentlichen durch:

  • Finanzierung von Schülern, Lehrern und Eltern gewünschter Projekte
  • Finanzierung von Anschaffung und Ausgaben, die aus Behördenmitteln nicht geleistet werden. Das geht von zusätzlichen Lernmitteln bis zur Beteiligung an baulichen Maßnahmen. Die größeren Maßnahmen wurden z.T. aus den Beiträgen des Schulvereins aber auch durch zusätzliche Spendenaktionen finanziert.
  • Neben den großen Maßnahmen unterstützt der Schulverein eine Vielzahl von kleinen Maßnahmen und Projekten, die alle ebenfalls für das Gelingen der Schule unverzichtbar sind. Diese laufenden Ausgaben werden aus den Beiträgen des Schulvereins bezahlt.

Haben Sie Fragen, Anregungen, Ideen?

 

Steuerliche Befreiung aufgrund gemeinnütziger Tätigkeit

Als eingetragener Verein ist der Schulverein eine Körperschaft, die aufgrund ihrer in der Satzung formulierten Ziele und ihrer Tätigkeit als gemeinnützig anerkannt und deshalb im Wesentlichen von Steuern befreit ist. Dies ermöglicht es dem Schulverein dort wirtschaftlich für die Schule zu handeln, wo eine Umsetzung durch die Behörde oder einzelne Personen an unserer Schule schwer möglich ist.

Aufgrund des gemeinnützigen Vereinszwecks sind die Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar. Bis €200,- reicht dem Finanzamt eine Kopie des Kontoauszuges. Bei höheren Spenden oder Beiträgen stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich gern per Mail an uns:

 

Projekte gestern und morgen

2018 „Skøn Skole“ oder „Wie zwei Klassen in einer Woche ein ganzes Schulgebäude renovierten“

Wir schreiben den 27. August 2018. Die zwei Philosophie -PGW-Profile des Gymnasiums Grootmoor sitzen versammelt im nun brechend vollen Klassenraum. Es ist Besuch aus Dänemark da: Anne Hopmann ist Architektin und die Präsidentin des dänischen Projekts „Skøn Skole“. Die Idee hinter dem Projekt ist simpel, und doch genial.

Frau Hopmann möchte einzelne Schulen verschönern, jedoch nicht mit einem großen Team an Handwerkern, sondern ganz alleine mit den Schülern selbst. Und hierbei geht es nicht nur ums Streichen und Handwerkeln, auch die Ideenfindung, das Ausrechnen der Maße und das Einkaufen der Materialien, all das ist Aufgabe der Schüler. Glücklicherweise helfen noch Frau Hopmann, die Lehrer der Kurse und ein paar zusätzliche freiwillige Lehrer und Eltern mit. Und so arbeiten alle zusammen um das Oberstufengebäude nach den Ideen der Schüler neu zu gestalten. Die einzelnen Ideen sollen natürlich alle auch die Werte der Schule präsentieren. So wird zum Beispiel eine Weltkarte an die Wand gemalt, um die vielen internationalen Kontakte des Gymnasiums Grootmoor abzubilden und die Eingänge werden mit zum Thema Umwelt passenden Kunstwerken verziert. Große Ziele für nur 4 ½ Tage, doch die Schüler geben alles um diese zu erreichen. Freiwillige bleiben sogar noch Stunden nach offiziellem Schulschluss in der Schule und malen, hämmern und zeichnen weiter, damit am Ende auch wirklich alles fertig wird. Dieser Spaß und dieser Ehrgeiz an dem Projekt sorgen nicht nur für eine entspannte Arbeitsatmosphäre und für deutliche Fortschritte im Stundentakt, sondern auch für viele neue Erkenntnisse und Erfahrungen bei den Schülern. „Skøn skole“ ist damit ein voller Erfolg bei den Schülern und beweist sich hiermit auch in Deutschland als interessantes und tolles Projekt. Bisher findet besagtes Projekt noch vor allem im Heimatland Dänemark statt, doch mit diesem positiven Feedback könnte es nun vielleicht auch deutschlandweit ausgebaut werden. Hoffen wir, dass das klappt und wir bald noch weitere Schulen sehen, welche mit Hilfe von „Skøn skole“ verschönert wurden.

Film von Schülern: https://youtu.be/05IquMODgZI

Film zum Projekt: https://youtu.be/tUep2g6DYKk

Fotogalerie:   https://photos.app.goo.gl/ietBiiddTc1VtVeaA

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2016 Sitzmöbel auf dem Schulhof

Im Sommer 2016 wurden auf dem gesamten Gelände neue Sitzgelegenheiten installiert, um den Schülerinnen und Schülern neue Lernorte zu erschließen. So laden nicht nur Bänke zum Verweilen ein, sondern auch Sitzgruppen mit Tischen, an denen sommertags kooperative Lernformen möglich sind.

Angestoßen wurde das Projekt durch den Schülerrat vor zwei Jahren. Die Planung, Anschaffung und Finanzierung fand durch den Schulverein statt. Hier ist wieder sichtbar, wie der Schulverein mit Mitgliedsbeiträgen und Spenden die Schule nachhaltig unterstützt. Die Installation der von uns angeschafften Möbel wurde von Schulbau Hamburg übernommen.

 

 

2013/2014 Neue Gebäude

Jetzt endlich wird es wieder aktuell sichtbar, wofür der Schulverein die Mitgliedsbeiträge verwendet: neben den vielen routinemäßigen Auf- und Ausgaben haben wir im Schuljahr 2013/2014 ein größeres Bauprojekt angeschoben. In Zusammenarbeit mit der Schulbehörde errichten wir einen Geräteraum für das mittlere Drittel der Sporthalle, sowie einen weiteren dringend benötigten Musikraum!

 

 

2011 Anschaffung neuer Spielgeräte

Immer noch ist Fußball das beliebteste Spiel für draußen, jetzt auch am Grootmoor im Miniaturformat!

Im Herbst haben wir für die Schüler und Schülerinnen im Außenbereich 3 Kickertische aufgestellt, die aufgrund ihres Materials (Polymerbeton) und ihrer Bauart hoffentlich viele, viele Jahre genutzt werden können und damit unserer Philosophie, nämlich möglichst nachhaltige Projekte zu fördern, entsprechen. Bälle gibt es gegen ein kleines Entgelt, aber wenn gerade niemand einen Ball hat, dann wird eben mit einem unreifen Apfel oder einem Tannenzapfen gespielt! Auch als idelaer Sandkasten auf Augenhöhe wurden die Tische bereits entdeckt…

 

2008 Umbau und Neugestaltung Sportplatz

Es ist schön, wenn das Engagement des Schulvereins auch sichtbar wird! So konnten wir anlässlich des Schulfestes im Juli 2008 den völlig neugestalteten Sportplatz einweihen: Aus einer Grünfläche mit zwei viel zu großen Toren ohne Netz entstand nach 3-monatiger Bauzeit ein richtiges Sportgelände:

> 1 Beachvolleyballfeld mit Tribünenanlage

> 3 Tartan-Laufbahnen je 100m

> 2 Kugelstoßanlagen

> 1 Weitsprunganlage

> 2 Kleinfeldplätze mit Handballtoren

> 1 Fußballfeld mit Jugendtoren

 

Vorstand und Satzng

(Stand Oktober 2016)

 

1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Thom Rasche
Betina Herzog
Schulleiterin
Kassenwart Andre Lohmann Lehrer (Latein/Deutsch)
Beisitzer Bernd Nawitzky
Revisoren Maiken Alex

Mona ElTayeb

Schriftführer Silke Grell

Unsere Kontaktadresse lautet:

 

Satzung

Verein der Freunde des Gymnasiums Grootmoor e.V.

 

§ 1
Der Verein hat den Namen „Verein der Freunde des Gymnasiums Grootmoor e.V.“.
Sitz ist Hamburg.
§ 2
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Zusammenschluss von Eltern, Lehrern und Förderern der Schule, um so gemeinsam die vielfältigen erzieherischen und unterrichtlichen Belange zu unterstützen. Hierzu gehören neuzeitliche unterrichtliche Bestrebungen sowie die Unterstützung der auf Gemeinschaftserziehung gerichteten Unternehmungen und Projekte.
Der Vereinsvorstand wird ausdrücklich ermächtigt, zur Erfüllung dieser Aufgaben Arbeitsverträge zu schließen.
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft oder an eine Hilfsperson erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich -spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres- einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der vom Verein erhaltenen Mittel vorzulegen.
Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Vereinsmittel unverzüglich eingestellt.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 3
Mitglied des Vereins kann jede Person oder Körperschaft werden, die die Interessen des Vereins fördern will. Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang einer schriftlichen Beitrittserklärung beim Vorstand des Vereins. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Kündigung oder Ausschluss. Die Kündigung der Mitgliedschaft durch ein Mitglied bedarf der schriftlichen Form bis 4 Wochen vor Schuljahresende. Die Kündigung wird dann zum Ende des jeweils laufenden Schuljahres wirksam.
Der Ausschluss kann erfolgen, wenn
a) ein Mitglied länger als 2 Monate mit satzungs- oder beschlussmäßig festgesetzten Beiträgen im Rückstand ist und trotz Mahnung nach Ablauf des dritten Monats nicht bezahlt hat, es sei denn, Stundung wurde gewährt.
b) ein Mitglied den Interessen des Vereins zuwiderhandelt. Über den Ausschluss befindet der vollständige Vorstand gemäß § 5 mit einfacher Mehrheit. Die Rückzahlung geleisteter Beiträge ist ausgeschlossen. Die Mitglieder sowie der Vorstand erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder und Vorstandsmitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 4
Der jährliche Mindestbeitrag beträgt EUR 12,00.
§ 5
Der Vorstand des Vereins besteht aus 5 Personen:
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Schriftführer
Rechnungsführer
Beisitzer
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und zweite Vorsitzende.
Jeder der beiden Vorsitzenden ist alleinvertretungsberechtigt.
Die Vorstandsmitglieder werden alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Vorstand bleibt bis zur jeweiligen Neuwahl im Amt.
Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Seine Vertreter erhalten lediglich notwendige Auslagen erstattet.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
§ 6
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer mit einer jeweiligen Amtszeit von 2 Jahren. Die Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören. Sie prüfen die Kasse und die Rechnungsführung.
Bei der Wahl der Rechnungsprüfer ist der Vorstand nicht stimmberechtigt.
§ 7
Die Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf abgehalten. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand mittels schriftlicher Einladung der Mitglieder (gegebenenfalls per Email) unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung spätestens 1 Woche vor der Versammlung. Jede ordentliche Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Über die Beschlüsse der Versammlung ist ein Protokoll aufzunehmen und vom Vorsitzenden oder dem Versammlungsleiter sowie dem Protokollführer zu unterzeichnen.
§ 8
Der Verein wird aufgelöst, wenn die Mitgliederversammlung dies mit ¾ Mehrheit der Anwesenden beschließt.
Der Antrag auf Auflösung ist den Mitgliedern drei Wochen vor der Beschlussfassung unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Der Antrag kann nur auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder des Vereins den Auflösungsantrag unterzeichnet hat.
§ 9
Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an folgenden gemeinnützigen Verein:
Hände für Kinder e.V.
Kupferredder 45
22397 Hamburg,
der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Vorzugsweise sind die Mittel für die Betreuung schwer- und schwersterkrankter Kinder und Jugendlicher in den vereinseigenen Einrichtungen zu verwenden, während ihre Eltern in dieser Zeit von der Betreuung entlastet werden.
§ 10
Satzungsändernde Beschlüsse erfordern eine 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung.
Satzungsänderungen, die den Zweck des Vereins oder seine Vermögensverwendung im Falle der Auflösung ändern, sind dem Finanzamt anzuzeigen.
Die Vorsitzenden haben das Recht, die Satzung Änderungswünschen des Registergerichtes oder des Finanzamtes anzupassen, ohne eine neue Mitgliederversammlung einberufen zu müssen.
Geändert am 23.02.2021

 

Beträge und Ausgaben

Beiträge

Der weitaus größte Teil der Eltern ist Mitglied des Schulvereins. Die Einnahmen des Schulvereins aus den Beiträgen haben sich seit der Anfangsjahre des Schulvereins über zunehmende Schülerzahlen und höhere freiwillige Beiträge versechsfacht.

Jedes Mitglied legt die Höhe seines Beitrages selber fest. Der Mindestbeitrag beträgt mindestens 12 € pro Jahr – der Durchschnitt liegt bei 65,- €. Jedes Jahr wird ca. die Hälfte der Mitgliedsbeiträge für eine Vielzahl kleinerer Ausgaben wie z.B.

  • Erneuerung von Musikinstrumenten, Computern und technischer Ausrüstung
  • Unterstützung des Fachunterrichts
  • Betreuung von Schülergruppen / Arbeit der Schulorgane
  • Versicherungen

ausgegeben. Die andere Hälfte und eingeworbene Spenden stehen so für größere Maßnahmen zur Verfügung. Und hier gibt es laufend Anforderungen und Ideen aus der Schule, die dann gemeinsam besprochen, priorisiert und geplant werden. Auch auf Ihre Ideen sind wir sehr gespannt!

 

Aufnahmeformular

Hier finden Sie sämtliche Formulare:

Flyer (dieser Fyler liegt in der Schule aus)

Aufnahmeformular (zum bequemen Ausdrucken)

Freistellungsbescheid

Austritt: Bitte erklären Sie Ihren Austritt schriftlich () bis 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Schuljahres (siehe Satzung §3).

 

Spendenkonto

Um auch in der Zukunft die Schule und die Wünsche unserer Kinder unterstützen zu können, freuen wir uns über Spenden auf das folgende Konto:

Verein der Freunde des Gymnasiums Grootmoor e.V.

IBAN: DE63 2005 0550 1066 2115 49

 

Spendenbescheinigung

 Seit dem 1.1.2008 gilt gem. § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV ein vereinfachter Spendennachweis:

Bis zu EUR 200,00 (früher: EUR 100,00) gilt der vereinfachte Nachweis in Form eines einfachen Bareinzahlungsbeleges bzw. einer Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug).

Die bisher notwendigen Angaben zur Steuerbegünstigung des Spendenempfängers sind ersatzlos entfallen.

Wenn Sie aber trotzdem eine Spendenbescheinigung (unterhalb EUR 200,00) wünschen, stellen wir Ihnen diese natürlich jederzeit aus.

Bevor Sie eine zweckgebundene Spende an den Schulverein richten, sprechen Sie dies bitte im Vorfeld mit uns ab, damit wir prüfen können, ob der Zweck satzungskonform ist. Mail an:

Beachten Sie bitte, dass wir keine Spendenbescheinigungen für Sachspenden ausstellen.