Schulregeln

Wir alle übernehmen Verantwortung dafür, dass an unserer Schule ein gutes Schul- und Arbeitsklima besteht, in dem alle ungestört und ohne Angst lernen und arbeiten können.

„Wir“ sind alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und alle weiteren am Gymnasium Grootmoor tätigen Personen. Grundsätzlich orientieren wir uns an rechtlichen Vorgaben und an unserem Leitbild.

Deshalb haben wir Folgendes vereinbart:

1. Wir gehen rücksichtsvoll sowie respektvoll miteinander um und sind tolerant.
Das bedeutet zum Beispiel:

  • Wir halten in Gesprächen einen freundlichen Umgangston ein.
  • Wir formulieren Rückmeldungen und Kritik sachlich und lösungsorientiert.
  • Wir bemühen uns darum, Konflikte im gemeinsamen Gespräch zu klären.
  • Wir regeln Konflikte friedlich und verzichten auf jegliche Form von körperlicher und verbaler und sexualisierter Gewalt.
  • Wir grenzen niemanden aus und tragen dazu bei, dass Mobbing gar nicht erst entsteht bzw. dass Mobbing beendet wird.
  • Wir achten aufeinander und respektieren die Grenzen anderer sowie ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
  • Wir leben Toleranz, das heißt für uns: Offenheit gegenüber Herkunft, Kultur, Religion, Meinung, sexueller Orientierung usw.
  • Wir verhalten uns so, dass alle im Unterricht störungsfrei arbeiten und lernen können.
  • Wir die Lehrerinnen und Lehrer bewerten transparent und begründet.
2. Wir beginnen und beenden den Unterricht pünktlich.
Das bedeutet zum Beispiel:

  • Wir halten den Stundenbeginn und Stundenschluss ein. Wenn die Unterrichtsplanung es erfordert, kann davon abgewichen werden.
  • Wir erklären größere Verspätungen kurz.
  • Wir die Schülerinnen und Schüler melden dem Sekretariat, wenn eine Klasse oder ein Kurs 5 Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrer/in ist. Diese Aufgabe übernimmt die Klassensprecherin, der Klassensprecher oder eine beauftragte Schülerin bzw. ein beauftragter Schüler.
  • Wir die Schülerinnen und Schüler melden uns bei den Fach- oder Klassenlehrerinnen oder-lehrern ab, wenn wir aus Krankheitsgründen den Unterricht vorzeitig verlassen müssen. Wir melden uns im Sekretariat, bevor wir das Schulgelände verlassen, um nach Hause zu fahren.
  • Wir die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 verlassen zu Beginn der Pausen die Gebäude zügig.
  • Wir achten auf das Vorklingeln und suchen die Klassen- und Kursräume auf, damit der Unterricht pünktlich begonnen werden kann.
3. Wir verhalten uns so, dass wir uns und andere nicht gefährden.
Das bedeutet zum Beispiel:

  • Während der Schulzeit dürfen Schüler und Schülerinnen bis einschließlich Klasse 10 grundsätzlich das Schulgelände nicht verlassen.
  • Fachräume dürfen von Schülern und Schülerinnen nur gemeinsam mit einem Lehrer/einer Lehrerin betreten werden. In den Fachräumen existieren weitere Sicherheitsregeln, die einzuhalten sind.
  • Der Aufenthalt in den Fachräumen und im gesamten Fachgebäude ist während der Pausen in der Regel untersagt.
  • Der Aufenthalt auf dem Parkplatz und auf den Fahrradstellplätzen ist in den Pausen nicht gestattet.
  • Das Ballspielen ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.
  • In den Gebäuden darf nicht getobt werden.
  • Sportgeräte, wie zum Beispiel Inliner, Skate- und Kickboards dürfen auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden nicht benutzt werden.
  • Das Rad-, Kraftrad- und E-Scooterfahren ist auf dem Schulgelände außerhalb des Lehrerparkplatzes untersagt. Alle Fahrzeuge dürfen auf dem Schulgelände nur an den vorgesehenen Plätzen abgestellt und müssen ausreichend gesichert werden.
  • Der Parkplatz auf dem Schulgelände ist dem schulischen Personal vorbehalten. Die Zufahrt auf den Schulparkplatz erfolgt aufgrund der Enge und der eingeschränkten Sichtverhältnisse zur Vermeidung von Unfällen für alle Fahrzeuge in Schrittgeschwindigkeit.
  • Jeder informiert sich über das richtige Verhalten bei Feueralarm.
  • Das Öffnen von Fensterflügeln ist nur unter Aufsicht einer Lehrkraft gestattet.
  • Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen und entsprechenden Attrappen ist verboten, insbesondere das Mitbringen von Waffen und Reizstoffsprühgeräten (Pfefferspray o.ä.).
  • Das Werfen von Gegenständen, auch von Schneebällen, ist wegen des hohen Verletzungsrisikos verboten.
  • Unsere Schule bleibt frei von Alkohol und anderen Drogen. D.h., das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und von Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
4. Wir pflegen einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien und benutzen elektronische Geräte nur für schulische Zwecke und im Unterricht ausschließlich mit Erlaubnis der Lehrkraft.
Unter digitale Medien und elektronische Geräte fallen z.B. Smartphones, Tablets, Notebooks, Smartwatches, Kopfhörer, Unterhaltungselektronik usw.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-7 dürfen elektronische Geräte in den Pausen, auch den Mittagspausen, nicht nutzen.

Der Einsatz dieser Geräte für schulische Zwecke ist außerhalb des Unterrichtes für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8-12 erlaubt.

Im Unterricht bestimmt die Lehrkraft über den Einsatz der Geräte (Zeitpunkt, Inhalt, Dauer, Zweck, Software).

Hinweis: Die Schule kann keine Verantwortung oder Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen privater Gegenstände, insbesondere nicht von privaten elektronischen Geräten übernehmen.

Zu Beginn jedes Schuljahres werden in den Klassen bzw. Kursen die Regeln zum Umgang mit digitalen Medien und elektronischen Geräten besprochen.

Es wurde beschlossen:

  • Die geltenden Regeln für das soziale Miteinander gelten genauso für den medialen Bereich.
  • Es ist verboten, Bild-, Film- und Tonaufnahmen von Anderen ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu machen und solche Aufnahmen ohne Zustimmung der Betroffenen online zu stellen (einschließlich sozialer Netzwerke).
  • Es gelten das Jugendschutzgesetz und Altersfreigaben.
  • Für die Nutzung von IServ, anderen Lernplattformen, Lernapps und anderer Software gelten die entsprechenden Nutzungsvereinbarungen.
  • Wir nutzen das WLAN-Netz der Schule nicht für private Zwecke (Spiele, Chatgruppen, Video-Streaming), auch nicht in der Mittagspause und in Freistunden, um eine Überlastung des WLAN-Netzes zu vermeiden.
  • Auf Aufforderung der Lehrkraft sind vor einer Klassenarbeit oder Klausur alle Smartphones / Smartwatches / Tablets u.Ä. abzugeben. Die Benutzung des Smartphones / der Smartwatch / des Tablets während einer Klausur, einer Klassenarbeit, eines Testes oder einer anderen Prüfung wird, wenn nicht schriftlich von der Lehrkraft angegeben, als Täuschungsversuch betrachtet und kann mit „ungenügend“ (6) gewertet werden. Schülerinnen und Schüler mit einem anerkannten Nachteilsausgleich können bei Klassenarbeiten ein von der Schule gestelltes Notebook benutzen.
  • Wir die Schülerinnen und Schüler benutzen die Panels/Smartboards außerhalb des Unterrichts, insbesondere in den Mittagspausen, nicht.

Ausnahmen:

  • Klassen können für diesen Bereich eigene Regeln formulieren, die strenger gefasst sind und der Kommunikation und dem Zusammenhalt in der Klasse dienen.
  • Die kurzzeitige Nutzung digitaler Endgeräte zur Feststellung der Zeit oder zur Überprüfung des Vertretungsplanes ist allen Schülerinnen und Schülern erlaubt!

Nutzung in der Mensa:

  • Wir nutzen das Smartphone in der Mensa nicht. Die Mensa ist ein Ort, an dem gegessen und persönlich kommuniziert wird.
  • Die Nutzung von Tablets und Notebooks für schulische Arbeitszwecke ist in der Mensa in Freistunden außerhalb der Essenszeiten (11.30-13.30h) erlaubt.

Nutzung in Pausen und Mittagspausen

  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8-12 dürfen elektronische Geräte in den Mittagspausen und in Freistunden außer in der Mensa auch für private Zwecke nutzen, solange sich niemand, z.B. durch die Lautstärke, gestört fühlt.
5. Wir achten sowohl auf das Eigentum anderer als auch auf die Schuleinrichtung und gehen sorgsam damit um.
Das bedeutet:

  • Wir beschädigen Eigentum anderer nicht, nehmen es nicht weg und verstecken es nicht. Das betrifft auch das Schulinventar.
  • Wir haften für ggf. entstandene Schäden
6. Wir halten das Schulgelände und die Gebäude sauber und handeln umweltbewusst.
Das bedeutet:

  • Wir die Schülerinnen und Schüler stellen am Ende des Unterrichtstages die Stühle auf die Tische.
  • Wir sind für die Sauberkeit unseres Platzes, unseres Klassenraumes und des Schulgeländes verantwortlich. In unserer Schule gilt das Prinzip der Mülltrennung und Müllvermeidung. Der Ordnungsdienst in Klassen und Kursen fegt nach Unterrichtsschluss den Raum aus, reinigt das Whiteboard, schließt die Fenster und schaltet Licht und Panel aus.
  • Jede Klasse ist für eine Woche für die Sauberkeit auf dem Schulgelände verantwortlich.
  • Jede Klasse ist für eine Woche für den Tischdienst in der Pausenhalle/Mensa verantwortlich.
  • Für die Ordnung des Oberstufenraumes („Chillraum“) sind alle Nutzerinnen und Nutzer verantwortlich. Die Schlüsselausgabe erfolgt über das jeweils amtierende Schulsprecherteam
Beraten und beschlossen auf der Schulkonferenz am 13.09.2022