Pausenregelung

Erste große Pause

Mo-Fr: 20 Min, nach der 2. Stunde

  • Alle Schülerinnen und Schüler verlassen die Gebäude.
  • Die Mensa kann als Aufenthaltsraum von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Die Pausenhalle ist kein Aufenthaltsraum in Pausen.
  • Jede Lehrerin / jeder Lehrer schließt beim Verlassen den Klassenraum  (Vandalismus und Verunreinigungen!)
  • Die Aufsichten schließen die Klassenräume im Verlauf der Pause wieder auf, es sei denn, in den folgenden Stunden findet hier kein Unterricht statt. (vgl. Pläne an den Türen).
  • Sollte es in dem Gebäude keine Aufsicht geben, schließt der unterrichtende Kollege auf.
  • Innerhalb der ersten drei Minuten der Pause haben Schüler/-innen, die aus den Fachgebäuden kommen, noch die Möglichkeit, ihre Sachen in/vor dem Klassenraum abzustellen. Danach müssen sie sie unten im Flur deponieren oder bei sich behalten.
Zweite Pause
  • Alle Schülerinnen und Schüler verlassen die Gebäude.
  • Aufenthaltsbereich ist das Außengelände sowie die Mensa. Die Pausenhalle ist kein Aufenthaltsraum in Pausen.
  • In Regenpausen gelten abweichende Regelungen (s.u.)
Mittagspause
  • Die Mittagspause für Klassen, die länger als bis zur 6. Stunde Unterricht haben, liegt je nach Stundenplan der Klasse in der 5. oder 6. Stunde.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe haben in der Mittagszeit 25 Minuten Pause zwischen 6. und 7. Stunde.
  • Aufenthaltsbereiche in der Mittagspause sind das Außengelände sowie die Mensa, sofern die Plätze nicht von essenden Schülerinnen und Schülern benötigt werden. Das H-Gebäude ist während der Mittagspause geschlossen. In Regenpausen sowie in der Zeit von den Herbstferien bis zu den Märzferien gelten abweichende Regelungen (s.u.). Die Bibliothek im H-Gebäude kann ebenfalls in der Mittagspause für ruhige Beschäftigung genutzt werden, sofern sich dort eine Aufsicht befindet.
Regenpause
  • In großen Pausen, in denen über das Sekretariat eine Regenpause angekündigt wird, dürfen sich die SuS in den Gebäuden (H-Gebäude und Oberstufenhaus) aufhalten. Das Fachhaus müssen die Schülerinnen und Schüler auch bei einer Regenpause verlassen. Stattdessen wird bei Regenpausen die Pausenhalle von der Aufsicht SportB und geöffnet und beaufsichtigt.
  • Die Schülerinnen und Schüler dürfen bei Regenpausen in den Klassenräumen essen.
Folgende Änderungen gelten in der kalten Jahreszeit

In der kalten Jahreszeit, also der Zeit von den Herbstferien bis zu den Märzferien, ist es den Schülerinnen und Schülern erlaubt, sich in der Mittagspause im H-Gebäude aufzuhalten. Die Panels dürfen von den SuS in den Mittagspausen ausdrücklich nicht benutzt werden. Sollten sich Klassen und Kurse nicht daran halten, müssen die SuS den Raum verlassen und der Raum wird zugeschlossen.

Die Pausenhalle bleibt für den Pausenaufenthalt gesperrt.