Neue Regelung zum Umgang mit privaten mobilen Endgeräten

Die Nutzung sämtlicher mobiler Endgeräte (Smartphones, KI-Brillen, Laptops, iPads etc.) außerhalb des Unterrichts ist nur im Oberstufengebäude zu schulischen Zwecken und nur für die Jahrgänge 10-12 erlaubt. Die Jahrgänge 11 und 12 dürfen zudem ihre Laptops und iPads in Freistunden in der Mensa oder dem Außengelände der Mensa zu schulischen Zwecken nutzen.

Die private Nutzung ist grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler verboten.

Praktisch bedeutet dies, dass die mobilen privaten Endgeräte ausgeschaltet oder im Flugmodus und nicht sichtbar sein müssen.

Smartwatches dürfen ausschließlich als Uhr verwendet werden.

Im Unterricht erfolgt für alle Jahrgänge die Nutzung von IPads und Laptops weiterhin nach Maßgabe der Lehrkraft.

 

Diese Regelung gilt ab 16. März 2026 bis zum Schuljahresende.

 

 

Die Schulleitung