Lernförderung

Fördern statt Wiederholen

Seit dem Schuljahr 2011/2012 heißt es in Hamburg „Fördern statt Wiederholen“. Daher ist es uns am Gymnasium Grootmoor neben der integrativen Förderung (innerhalb des regulären Unterrichts) besonders wichtig, leistungsschwache Schülerinnen und Schüler auch mit additiven Fördermaßnahmen fachlich sowie beim Erwerb von Kompetenzen für ein selbstverantwortliches Lernen zu unterstützen. Ziel ist es dabei, dass die Kinder wieder aktiver und erfolgreicher am laufenden Unterricht teilnehmen können und wieder (mehr als) die Mindestanforderungen erfüllen.

Erfolg der Fördermaßnahmen

Für einen besseren Lernerfolg achten wir darauf, möglichst kleine Lerngruppen einzurichten und für die Leitung Fachlehrkräfte oder kompetente ältere Schülerinnen und Schüler unserer Schule einzusetzen (und keine externen Kräfte). Hierdurch ist ein direkter Austausch zwischen Förderleitung und Förderlehrkraft möglich.

Der Förderunterricht soll so gestaltet werden, dass dieser von den Teilnehmenden als echtes Hilfsangebot und nicht als zusätzliche Belastung wahrgenommen wird. Jedoch kann eine Förderung auch bei den besten Rahmenbedingungen nur dann erfolgreich sein, wenn das Kind regelmäßig und mit dem nötigen Maß an Lernbereitschaft daran teilnimmt.

Um die Leistungen so deutlich zu steigern, dass z.B. in den Arbeiten bessere Noten geschrieben werden, ist es unabdingbar, dass die Kinder auch dem „normalen“ Fachunterricht aktiv folgen, Arbeitsphasen effektiv nutzen und auch zu Hause regelmäßig üben. Dazu sollen sie im Förderunterricht mit gezielten Tipps motiviert werden.

Festlegung und Anmeldung zur Lernförderung

Eine besondere Lernförderung gemäß § 45 HmbSG erhalten Schülerinnen und Schüler, welche die in den Rahmenplänen festgelegten Leistungsanforderungen nicht erfüllen.

Das Angebot zur kostenlosen Teilnahme an unseren Förderkursen erfolgt auf Beschluss der Zeugniskonferenz am Ende eines jeden Halbjahres, wenn ein Kind in einem bzw. mehreren Fächern die Note 4- oder schlechter erhält, oder wenn Gefahr besteht, dass die Leistungen zum Schuljahresende nicht ausreichend sein könnten.

Die verbindliche Anmeldung erfolgt jedes Halbjahr nach den Zeugniskonferenzen über das Formular zur Lern- und Fördervereinbarung. Die Eltern geben auf diesem Formular pro Fach an, ob sie das schulische Förderangebot wahrnehmen oder ihr Kind alternativ privat auf eigene Kosten fördern möchten.

Sollte ein Kind in mehreren Fächern Minderleistungen aufzeigen, so ist es vorgesehen, die schulische Förderung i.d.R. auf maximal zwei Fächer zu beschränken.

An unserer Schule ist es uns wichtig, auch Schülerinnen und Schüler ein Förderangebot zu unterbreiten, die zwar offiziell keinen Anspruch auf die Lernförderung, aber dennoch eine Förderung notwendig haben. Nach Überprüfung der vorhandenen Kapazitäten gelingt es uns am Grootmoor fast immer, mindestens den von den Fachlehrkräften vorgeschlagenen Kindern einen Platz im Förderunterricht anzubieten. Zusätzlich versuchen wir flexibel weitere Förderangebote zu machen, wenn in einem Jahrgang besondere Leistungsrückstände in einem Fach festgestellt werden.

Organisation der Förderkurse

Am Gymnasium Grootmoor werden für die Jahrgänge 5 bis 10 in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und ab Klasse 7 auch für die zweite Fremdsprache 45-minütige Förderkurse angeboten, die jeweils wöchentlich im Anschluss an den Unterricht stattfinden.

Im Fach Deutsch umfasst der Förderunterricht in den Jahrgängen 5 und 6 vorrangig den Bereich Rechtschreibung; in den höheren Jahrgängen liegt der Schwerpunkt im Umgang und im Verfassen von Texten.

Die Kurse werden i.d.R. von einer Lehrkraft geleitet. In Fächern oder Lernbereichen, in denen sich nur wenige Kinder eines Jahrgangs zur Förderung angemeldet haben, werden kleinere Fördergruppen gebildet, welche von leistungsstarken Schülerinnen oder Schülern höherer Jahrgangstufen geleitet werden. Die Nachhilfegebenden werden durch eine Einstiegsveranstaltung oder durch ein Gespräch und mithilfe eines Leitfadens auf das Geben eines Förderkurses vorbereitet.

Mitteilung und Laufzeit der Fördertermine

Die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern werden in den ersten Wochen eines jeden Halbjahres durch eine Rundmail über den Start des Förderunterrichts informiert.

Dem Vertretungsplan bei WebUntis können meist schon zuvor Wochentag, Uhrzeit, Förderlehrkraft und Raum der Förderkurse entnommen werden. Über Webuntis wird auch ggf. über den Ausfall eines Fördertermins informiert.

Im ersten Halbjahr starten die Förderkurse i.d.R. nach der Reise- bzw. Projektzeit in der dritten vollen Woche nach Schuljahresbeginn und enden zum Halbjahr.

Im zweiten Halbjahr beginnen die Förderkurse ein bis zwei Wochen nach der Halbjahrespause und enden in der Zeit der Noteneintragungen.

Die „Leerlaufzeiten“ zu Beginn und zum Ende eines Halbjahres werden für die Organisation der regulären Förderkurse sowie für die Vorbereitung und Durchführung zusätzlicher Förderangebote genutzt.

Abmeldung

Sollte der zugeteilte Fördertermin zu großen Einschränkungen führen, kann das Kind wieder vom Förderunterricht abgemeldet werden; muss aber dann privat gefördert werden. In diesem Falle ist die Beauftragte für Lernförderung zeitnah von den Eltern mithilfe des Abmeldeformulars (siehe unten) zu informieren.

Regelungen für den Förderunterricht und ShS-Kurse

Die Förderstunden gelten nach der Anmeldung als Teil des verbindlichen Stundenplans und es gelten folgende Regelungen, die auch zu Beginn eines Förderkurses mit den Teilnehmenden besprochen werden:

  • Die Teilnehmenden tragen zu einer angemessenen Lernatmosphäre bei und verhalten sich respektvoll gegenüber den anderen Kindern und der Kursleitung.
  • Die Teilnehmenden bringen zu jeder Förderstunde das mit der Förderleitung abgesprochene Material mit.
  • Die Teilnehmenden erscheinen pünktlich und regelmäßig zum Förderunterricht.
  • Fehlzeiten müssen zeitnah und direkt bei der Förderleitung durch die Eltern entschuldigt werden. Dies kann über den Schulplaner in der nächstfolgenden Förderstunde oder per Mail erfolgen.
  • Die Anwesenheit wird von den Kursleiterinnen bzw. Kursleitern sowohl auf der Kursliste sowie in den Jahrgängen 5 bis 7 auch in dem Schulplaner auf der dafür vorgesehenen Seite vermerkt. Die Eltern können und sollten sich anhand dieser Eintragungen im Schulplaner einen Überblick darüber verschaffen, ob ihr Kind regelmäßig am Förderunterricht teilnimmt und es ggf. diesbezüglich unterstützen.

Sollten Fragen zur Anwesenheit offen bleiben, können die Eltern die Kursleitung zur Klärung kontaktieren.

Ausschluss vom Förderunterricht

Ein Kind wird vom Förderunterricht ausgeschlossen,

  • wenn es dreimal unentschuldigt gefehlt hat oder
  • wenn es sich trotz mehrfacher Ermahnung wiederholt so verhält, dass die anderen Kursteilnehmenden in ihrem Lernprozess deutlich gestört werden.

Die Eltern werden ggf. durch ein Schreiben informiert, welches unterschrieben an die Schule zurückgegeben werden muss.

Ansprechpartnerin

Birka Marien
Beauftragte für Lernförderung

Material/Formulare:

Abmeldeformular