Ab dem Schuljahr 2024/25 wird BYOD für alle Schülerinnen und schüler ab dem 7. Jahrgang eingeführt. Das heißt, private mobile Geräte werden für den Unterricht verpflichtend mitgebracht. Das Schuljahr 2023/24 wird als „Überbrückungsjahr“ zum Übergang zur Information und Vorbereitung genutzt.
Damit wird das bestehende BYOD-Konzept in der Oberstufe auf die Jahrgänge 7 bis 10 ausgeweitet, um den umfassenden Anforderungen der neuen Bildungspläne an den Erwerb von digitalen Kompetenzen Rechnung zu tragen, die den Einsatz digitaler Endgeräte erfordern.
Informationen zum Geräteeinsatz, den Geräteanforderungen und zur Organisation sind ebenfalls im BYOD-Konzept in der Oberstufe beschrieben und gelten zukünftig gleichermaßen in den Jahrgängen 7 bis 10.
Auszüge aus den neuen Bildungsplänen
„Die Vermittlung digitaler Kompetenzen (…) ist Aufgabe aller Fächer …“(A-Teil)
„Der Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge (…) ist integraler Bestandteil von Lehr- und Lernprozessen.“(A-Teil)
„Digitale Medien und Werkzeuge sind selbstverständlich sowohl Unterrichtsmedien wie Unterrichtsgegenstände.“ (BP Deutsch Sek I)
„Die leichte Verfügbarkeit von Computern für den Mathematikunterricht ist dabei von entscheidender Bedeutung; jedem Schüler und jeder Schülerin sollte daher regelmäßig ein Computer zur Verfügung stehen.“ (BP Mathematik Sek I)
Klassenarbeiten sowie entsprechende Leistungen mit digitalen Anteilen:
„In jeder Jahrgangsstufe sollen mindestens vier Leistungsnachweise dieses Formats verlangt werden, …“ (C-Teil Sek I)